Die von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Maßnahmen beinhalten unter anderem ein landesweites Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen sowie den Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen.Gemäß der staatlichen Anordnung im Rahmen des Katastrophenfalls müssen Sportvereine und Sportfachverbände ihren Spiel-, Sport- und Wettkampfbetrieb einstellen. Alle Sport- und Spielplätze sowie Vereinsheime bleiben geschlossen.
Die Stilllegung der Sportanlage betrifft die Tennisplätze im Freien sowie die Hallenplätze auf dem Vereinsgelände. Wir bitten um euer Verständnis und hoffen auf eine baldige Öffnung der Anlage.
Der Deutschen Tennis Bund (DTB) hat unter folgendem Link weitere Informationen bereitgestellt:
DTB – Was ihr jetzt wissen müsst
Bis bald,
euer Vorstand